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RISIKO MANAGER 06.2018

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12 RISIKO MANAGER 06|2018 vorwiegend der Abdeckung von Risiken aus derungen der Wettbewerbsbedingungen zu berücksichtigen. Mindestens einmal pro Quartal sind die Szenarien auf ihre Angemessenheit hin zu prüfen. Eine Abschätzung der Auswirkungen ist mindestens einmal pro Quartal oder in kürzeren Abständen vorzunehmen. Neben einer stärkeren Verzahnung der Szenarien mit den Belastungsanalysen im Sanierungsplan fordern die EZB-Bankenaufseher auch weiterhin die Durchführung eines inversen Stresstests, mittels dessen Analysen das Institut ergänzende Auskünfte über mögliche bestandsgefährdende Szenarien erhält. Eine Verzahnung zwischen ICAAP- und ILAAP-Szenarien wird mittels eines Beispiels skizziert. Der „ICAAP-Guide“ schließt mit einem umfassenden Glossar. Die Struktur des „ILAAP-Guides“ basiert ebenfalls wieder auf sieben Prinzipien. Analog zum Grundsatz eins des oben dargestellten Leitfadens zur angemessenen Kapitalausstattung von Instituten ist das Leitungsorgan auch für die angemessene und effektive Ausgestaltung des ILAAPs verantwortlich. Vergleichbares gilt gemäß Grundsatz zwei des „ILAAP-Guides“, in dem auch der ILAAP als integraler Bestandteil des gesamten unternehmerischen Handelns definiert wird. Im dritten Grundsatz werden auch für die Liquiditätsausstattung von Instituten eine normative und eine ökonomische Perspektive eingeführt. Zentraler Inhalt der normativen Sichtweise ist eine mehrjährige Bewertung der Fähigkeit des Kreditinstituts, die liquiditätsbezogenen Mindestanforderungen der Bankenaufsicht auch unter erschwerten, adversen Rahmenbedingungen zu erfüllen (z. B. LCR-Quoten). Im Gegensatz dazu umfasst die ökonomische Perspektive die Projektion von Überlebenszeiten, Laufzeitinkongruenzen und anderen internen Indikatoren (z. B. „distance-to-illiquidity“) unter verschiedenen Szenarioannahmen, in denen vorwiegend erhöhte Liquiditätsabflüsse, verringerte Liquiditätszuflüsse sowie reduzierte Liquiditätspuffer modelliert werden. Eine enge Verzahnung zwischen dem ILAAP sowie dem Liquiditätsnotfallplan wird erwartet. Der Grundsatz vier orientiert sich wiederum an den Inhalten des „ICAAP-Guides“. Er befasst sich mit den Liquiditätsrisiken eines Kreditinstituts, wobei alle wesentlichen Risiken zu identifizieren und anschließend im ILAAP zu berücksichtigen sind. Sowohl der Prozess zur Risikoinventur als auch das daraus resultierende Risikoinventar sind um die ILAAP-spezifischen Risiken zu ergänzen. Das Gegenstück zum internen Kapital stellen die internen Liquiditätspuffer und Refinanzierungsquellen dar. Deren Anforderungen werden im Grundsatz fünf näher spezifiziert. Sowohl die kurzfristig nutzbaren Liquiditätspuffer als auch die mittel- bis langfristig notwendigen Refinanzierungsquellen müssen von hoher Qualität und eindeutig definiert sein. Sie dienen der ökonomischen Perspektive. Der sechste Grundsatz im „ILAAP-Guide“ formuliert die Anforderungen an die Risikomessverfahren. Diese müssen gemäß EZB-Bankenaufsicht auch für Zwecke des ILAAPs angemessen und konsistent ausgestaltet sein. Ebenso fordert die Aufsichtsbehörde (analog zum ICAAP) eine unabhängige Validierung der Verfahren. Für die organisatorische Umsetzung dieser „ILAAP-Validierung“ führt die Aufsichtsbehörde ein Beispiel auf. Auch der siebte und letzte Grundsatz ähnelt stark den Anforderungen aus dem oben beschriebenen „ICAAP-Guide“. Zur Verdeutlichung der bankpraktischen Umsetzung werden von der EZB-Bankenaufsicht Beispiele zum inversen Stresstesting im ILAAP-Kontext, zur Verzahnung von ICAAP- und ILAAP-Szenarien sowie zur Kalibrierung von adversen Liquiditätsszenarien als Erwartungshaltung formuliert. Fazit: Konsequenzen für die Regelwerke der BaFin Bereits mit den in der aktuell noch gültigen, 2014 finalisierten SREP-Leitlinien der EBA wurde die ursprünglich mit dem Basel II-Regelwerk aus dem Jahr 2004 formell ins internationale Aufsichtsrecht übernommene „Säule II“ signifikant weiterentwickelt. Entgegen der ursprünglichen Bedenken der deutschen Bankenbranche wurde die Analyse des Geschäftsmodells und somit die integrierte Banksteuerung mit einer Risiko- und Ertragsbetrachtung bankaufsichtlich durch die EU-rechtliche Spezifizierung des SREP gestärkt. Mit dem „Säule I Plus Konzept“, das zunehmend die aus Basel III übernommenen Puffer und Kapitalzuschläge in die Säule II fortführt, ist auch eine gewisse Abkehr von den sehr komplexen Methodiken und den eine nicht haltbare Genauigkeit vorspiegelnden Value-at-Risk-Modellen verbunden. Die EZB-Guides und die EBA-Entwürfe der SREP-, Stresstesting- und IRRBB-Guidelines zeigen eine Stärkung von teilweise auch qualitativ umsetzbaren Risikoidentifkations- und Bewertungsmethoden, wie z. B. der Risikoinventur und dem Stresstesting. Verbunden mit dem in den Regelungsentwürfen zum Ausdruck kommenden Wunsch nach zunehmender Proportionalität stellt dies gerade für kleinere Institute eine Chance dar.

Regulierung 13 Diese Adjustierung der Regulierungsphilosophie deckt sich gut mit der gestiegenen Bedeutung schwer zu messender Risikoarten, wie IT-Risiken und Reputationsrisiken. Solche Risiken, wie z. B. betrügerische Hackerangriffe bzw. weitere Risiken aus der Vielfalt der „Non Financial Risks“, können auch mit einem noch so detaillierten oder auch „gestressten“ Risikotragfähigkeitskonzept nicht verhindert werden. Sie führen unter Umständen jedoch zu größeren Verlusten als die klassischen finanziellen Risiken. Eine Weiterentwicklung dieser „Risikoart“ könnte beispielsweise die Erstellung einer spezifischen Risikostrategie oder die interne Festlegung des Risikoappetits für die „Non Financial Risks“ sein. Grundsätzlich sollten die Entwicklungen aber stärker an Risikobegrenzungsmaßnahmen als an der Kapitalunterlegung ansetzen. Zukünftig wird die normative Perspektive die bisherige periodische Sichtweise im Rahmen der Risikotragfähigkeitssystematik ersetzen und dabei die regulatorischen Kapital- und Liquiditätskennzahlen stärker in den verzahnten Fokus stellen. Den deutschen LSI-Instituten wird jedoch „bis auf weiteres“ die Steuerung der Risikotragfähigkeit anhand des „Going-Concern-Ansatzes alter Prägung“ eingeräumt (vgl. BaFin 2017, Anhang: Umgang mit bestehenden Ansätzen). Ein nachhaltiges Festhalten rein an diesem Ansatz könnte sich gemäß Erwartungshaltung einiger Interessensverbände ggf. perspektivisch negativ auf die qualitative Beurteilung im SREP auswirken (vgl. Reuse, 2018). Jedoch sollte jede Bank heute davon ausgehen, dass die Entwicklung in Richtung barwertige Steuerung bereits vorgegeben bzw. unausweichlich ist. Im Entwurf des neuen BaFin-Rundschreibens zu den Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch werden zur Angleichung der Standards zu Zinsänderungsrisiken die IRRBB-Leitlinien der EBA aus 2015 (EBA/GL/2015/08) berücksichtigt. Die EBA hat ihre Leitlinie bereits wieder überarbeitet (EBA/CP/2017/19) und die Neufassung Ende Oktober 2017 zur Konsultation gestellt. Darüber hinaus werden derzeit die Inhalte der neuen CRD V und der CRR II auf europäischer Ebene verhandelt. Dies kann daher sicherlich nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zur weiteren Harmonisierung auf europäischer Ebene sein, da das neue Rundschreiben keinen Vorgriff auf zukünftige Regeln zur Messung und Steuerung von Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch darstellt. Die Institute sollten sich deshalb auf einen größeren Ressourcen- und Zeitaufwand bei der zukünftigen Umsetzung der IRRBB-Quantifizierung einstellen. Das geplante Rundschreiben der deutschen Bankenaufsicht sollte vor diesem Hintergrund von den Instituten eigentlich nur im Kontext der aktuellen Baselerund EU-Vorgaben umgesetzt werden. Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands führte beispielsweise zur Konsultation der Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch aus dem Oktober 2017 aus: „Darüber hinaus erfordert die Überarbeitung der EBA-Leitlinie eine zeitnahe erneute Anpassung des BaFin Rundschreibens, welche aus unserer Sicht zu unnötigem Aufwand in den Instituten führt“ (vgl. VÖB, 2017). Für bedeutende Institute, die unter direkter EZB-Aufsicht stehen, werden die internationalen Regelwerke weiter im Risikomanagement Einzug nehmen. Auch müssen zumindest große Institute die Diskussionen auf internationaler Ebene kennen, um sich rechtzeitig auf eine notwendige Umsetzung vorbereiten zu können. Folglich sind nach dem derzeitigen Kenntnisstand die zukünftigen BaFin-Normen eigenständig nur noch für die weniger bedeutenden Institute unter direkter nationaler Aufsicht verwendbar (vgl. Buchmüller, 2018). Quellenverzeichnis sowie weiterführende Literaturhinweise: BaFin (2017): Diskussionspapier - Aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte und deren prozessualer Einbindung in die Gesamtbanksteuerung („ICAAP“) – Neuausrichtung, 06.September 2017, Anhang - Annex: Umgang mit bestehenden Ansätzen. Buchmüller, P.: Fortentwicklung der MaRisk im internationalen Kontext – Die Luft für Auslegungen wird dünner, in: „Die Bank“ Nr. 4, 2018. Deloitte (2018): Zinsrisiken im Anlagebuch (IRRBB); White Paper No. 70, 25. Januar 2018. EBA (2017): Guidelines on Common Procedures and methodologies for SREP and supervisory stresstesting, consolidated draft, London, 31. Oktober 2017 (EBA BS 2017 319rev1). EBA (2017): Draft Guidelines on institution’s stress testing, London, 31.Oktober 2017(CP/2017/17). EBA (2017): Draft Guidelines on the management of interest rate risk arising from non-trading book activities, London, 31.Oktober 2017 (CP/2017/19). ECB (2016): Supervisory expectations on ICAAP and ILAAP and harmonised information collection on ICAAP and ILAAP, Letter from Danièle Nouy, Frankfurt am Main, 08. Januar 2016. EZB (2018a): Leitfaden der EZB für den internen Prozess zur Beurteilung der Angemessenheit des Kapitals (Internal Capital Adequacy Assessment Process – ICAAP), Entwurf, Frankfurt am Main 02. März 2018. EZB (2018b): Leitfaden der EZB für den internen Prozess zur Beurteilung der Angemessenheit der Liquidität (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process – ILAAP)Entwurf, Frankfurt am Main 02.März 2018. ECB (2018c): Öffentliche Konsultation zu den Leitfäden der EZB für die internen Prozesse zur Beurteilung der Angemessenheit des Kapitals und der Liquidität (ICAAP und ILAAP), Fragen und Antworten, Frankfurt am Main 02. März 2018. EZB (2018c): EZB-Jahresbericht zur Aufsichtstätigkeit 2017, Frankfurt am Main, 26.März 2018. Pfeifer, G. (2018): Optimierung krisenresistenter Risikotragfähigkeitskonzepte, in: MaRisk-Interpretationsleitfaden, [Hrsg.: Buchmüller, P./Pfeifer, G.], 5. Auflage, Heidelberg, Mai 2018. Reuse, S. (2018): MaRisk 6.0 – Würdigung der finalen Version vom 27.10.2017, Darstellung von Umsetzungsempfehlungen und Aufbau eines Projektplans, Banken-Times SPE- ZIAL Sonderausgabe MaRisk, November 2017. VÖB (2017): Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch, Beitrag vom 19.10.2017, veröffentlicht auf der Internetseite des Bundesverband öffentlicher Banken Deutschland; https:// www.voeb.de/de/themen/bankenregulierung/zinsaenderungsrisiko-im-anlagebuch, Abruf: 08. April 2018. Volk, T. (2018): Vortrag ICAAP-Neukonzeption – Der neue RTF-Leitfaden, Februar 2018. Autoren Dr. Patrik Buchmüller, Abteilung Gesamtbankrisikosteuerung, Deutsche Postbank AG. Prof. Dr. Andreas Igl, Professor für Bankbetriebslehre und Bankenaufsicht an der Hochschule der Deutschen Bundesbank, Hachenburg. Prof. Dr. Guido Pfeifer, Professur ABWL, insbesondere Finanzwesen, Bankwesen und Risikomanagement an der FOM Hochschule für Oekonomie & Management; Inhaber der Dr. Guido Pfeifer – Unternehmenssteuerung. Die in diesem Beitrag getätigten Aussagen sind allein die persönliche Meinung der Autoren und stellen in keiner Weise offizielle Aussagen von Deutsche Postbank AG, Deutsche Bundesbank oder der FOM Hochschule für Oekonomie & Management dar.

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