4 RISIKO MANAGER 05|2019 Bankenaufsicht Regulierung ohne (nationale) Grenzen – der SSM-SREP Die Entwicklung des von der Bankenaufsicht initiierten Überprüfungs- und Bewertungsprozesses SREP (Supervisory Review and Evaluation Process) bleibt dynamisch. Seit 2018 verfolgt die Aufsicht die Harmonisierung der nationalen Methoden auf europäischer Ebene. Infolge dieser Bemühungen beobachten Institute, dass Aufwand und Komplexität weiter ansteigen. Zudem treten strukturelle Schwierigkeiten aufgrund von nationalen Besonderheiten zutage. Dieser Artikel ist eine Momentaufnahme des laufenden SREP-Zyklus aus deutscher Perspektive anhand ausgewählter Beispiele.
Regulierung 5 Die SREP-Methodik hat in den letzten Jahren mehrere Entwicklungsstufen durchlaufen. Vor 2016 basierte der nationale SREP auf einem Risikoprofil. Kapitalzuschläge wurden im Fall von Prüfungsfeststellungen individuell festgelegt. In den Jahren 2016 und 2017 wurde die Ableitung von Kapitalzuschlägen aus dem Risikoprofil auf Basis einer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Bundesbank entwickelten Methodik vereinheitlicht, die sich an Vorgaben der Euro Banking Association (EBA) orientierte. Diese Kapitalzuschläge bestehen aus harter Anforderung (Pillar 2 Requirement – P2R) und Stresspuffer bzw. Eigenmittelzielkennziffer (Pillar 2 Guidance – P2G). Seit 2018 wird ein einheitliches Risikoprofil im Wirkungsgebiet des Single Supervisory Mechanism (SSM) verwendet. Perspektivisch soll auch die Methodik zur Ableitung der Kapitalzuschläge europaweit vereinheitlicht werden. Stufenweise Einführung Die europaweite Vereinheitlichung des Aufsichtsprozesses ist ein komplexes Unterfangen, das nicht nur den Instituten, sondern auch den Aufsichtsbehörden großen Aufwand verursacht. Die Behörden verfolgen eine stufenweise Einführung für alle Institute. Im Jahr 2018 wurde die SSM-Methodik erstmals auf alle weniger bedeutenden Institute (Less Significant Institutes – LSI) mit hoher Priorität (HP- LSI) angewendet, während alle übrigen LSI weiterhin nach nationaler Methodik behandelt wurden. Im Jahr 2019 kommt die SSM-Methodik bei allen HP-LSI sowie weiteren etwa 100 von der Aufsicht ausgewählten Instituten zur Anwendung. Ab 2020 soll die SSM-Methodik für alle deutschen Institute gelten, vgl. Tab. 01. Überschneidende Zuständigkeiten Im Zug der europäischen Vereinheitlichung kommt es zu Überschneidungen zwischen nationalen und europäischen Zuständigkeiten. Dies betrifft sowohl die Methodenkompetenz als auch die Verantwortung für operative Prüfungshandlungen. Tab. 01 Methodik P2R P2G 2016 2017 2018 2019 Nationale Methodik 319 Institute Alle Institute Hinsichtlich Methodenkompetenz besteht beispielsweise in Deutschland eine erhebliche Redundanz in Säule 2, die es in den meisten anderen Mitgliedsländern so nicht gibt. Mit ICAAP und ILAAP (Internal Capital / Liquidity Adequacy Assessment Process) wurden Regelwerke für die Säule 2 auf europäischer Ebene geschaffen, die natürlich auch eine inhaltliche Grundlage des SREP darstellen. Trotzdem blieben die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (Ma- Risk) als deutscher Rahmen für die Säule 2 in Kraft und wurden zuletzt wieder Ende 2017 novelliert. Dabei wurden die MaRisk durch die bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) sogar noch erheblich detaillierter und zudem erweitert. Bislang ist auch nicht erkennbar, dass deutsche Behörden sich in dem Maße aus der operativen Aufsichtsfunktion zurückziehen, in dem europäische Stellen diese Funktion übernehmen. Stattdessen ist sehr wohl beobachtbar, dass BaFin und Bundesbank miteinander um Einfluss und Kompetenzen ringen, wobei es beiden Behörden letztlich um ihren Machterhalt geht. Die mangelnde Eindeutigkeit von Zuständigkeiten konterkariert das Ziel der Vereinheitlichung in offenkundiger Weise. Das Kompetenzgerangel wird auf dem Rücken der Institute ausgetragen, die sich mit überschneidenden Anforderungen und Pflichten auseinandersetzen müssen und mehr oder weniger direkt auch für die hohen Kosten redundanter Aufsichtsbehörden einstehen. SSM-Methodik für alle HP-LSI SSM-Methodik für HP-LSI + 100 ausgew. Institute Regelmäßige Neufestsetzung Keine Neufestsetzung Regelmäßige Neufestsetzung Nationale Besonderheiten Die Vereinheitlichung der SREP-Methodik dient dem erklärten strategischen Ziel des SSM, „gleiche Bedingungen und die Gleichbehandlung aller beaufsichtigten Institute“ zu gewährleisten [vgl. EZB 2019]. Eine einheitliche Methodik muss sich für alle (Spezial-)Institute in einem heterogenen europäischen Bankenmarkt eignen, der sich aus rund zwanzig nationalen Jurisdiktionen zusammensetzt. Der Preis für diese Vereinheitlichung ist natürlich eine entsprechend hohe Komplexität und die Gefahr der Fehlsteuerung. Wenn deutsche Institute Vorsorge für allgemeine Bankrisiken nach §340f HGB treffen, werden diese bei der Bestimmung ihrer Kapitalausstattung im SREP nicht mehr berücksichtigt. Ähnlich verhält es sich mit Einzelwertberichtigungen, die nach dem handelsrechtlichen Vorsichtsund Imparitätsprinzip dazu führen, dass Risiken bilanziell und hinsichtlich Kapitalausstattung vollständig abgebildet werden, sobald sie erkannt sind. Trotzdem fließen wertberichtigte Obligos in die NPL-Quoten notleidender Kredite (Non-Performing Loan – NPL) sowie teilweise auch in die FinRep-Forbearance ein, wodurch bereits „verdaute“ Risiken im SREP effektiv doppelt und dreifach belastend wirken. Deutsche Banken bieten private Baufinanzierungen in der Regel mit langer Zinsbindung an, um dem Kreditnehmer eine langfristige Planung seiner Kapitaldienstfähigkeit zu erleichtern. Mit der Ver-
Laden...
Laden...
Laden...
Copyright Risiko Manager © 2004-2017. All Rights Reserved.