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RISIKO MANAGER 03.2018

RISIKO MANAGER ist das führende Medium für alle Experten des Financial Risk Managements in Banken, Sparkassen und Versicherungen. Mit Themen aus den Bereichen Kreditrisiko, Marktrisiko, OpRisk, ERM und Regulierung vermittelt RISIKO MANAGER seinen Lesern hochkarätige Einschätzungen und umfassendes Wissen für fortschrittliches Risikomanagement.

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32 RISIKO MANAGER 03|2018 eine Zuordnung nach einzelnen Geschäftsfeldern und der damit verbundenen Beta-Wert-Abschätzung. Die für die Zuordnung zur Verfügung stehenden acht standardisierten Geschäftsfelder sind nach Art. 317 CRR vorgegeben. Nach Zuordnung der Teilbeträge des maßgeblichen Indikators auf die Geschäftsfelder werden diese mit den geschäftsspezifischen Betafaktoren multipliziert. Die so ermittelten Teileigenmittelanforderungen für jedes der acht Geschäftsfelder werden dann abschließend zur Mindesteigenmittelanforderung aufaddiert. 54 Institute benutzten im Jahr 2016 diesen Ansatz [BaFin, 2017]. Eine weitere Möglichkeit für die Standardansätze ist die Verwendung des „alternativen Standardansatzes“ (ASA) nach Art. 319 CRR, der aber eine vorherige Zustimmung der BaFin voraussetzt. Diese Alternative legt bei der Berechnung der Kapitalanforderungen einen Schwerpunkt auf die Behandlung der Geschäftsfelder Privatkunden- und Firmenkundengeschäft. Bei diesem Ansatz wird der maßgebliche Indikator durch einen „alternativen Indikator“ ersetzt, und zwar das nominale Bruttokreditvolumen (BKV) gem. Art. 319 Abs. 1b CRR. Dieses wird dann mit dem Faktor in Höhe von 3,5 Prozent multipliziert, um die Mindesteigenmittelanforderung zu berechnen. Nur zwei Institute nutzten im Jahr 2016 dieses Verfahren [BaFin, 2017]. Bei den „fortgeschrittenen Messansätzen“ (Advanced Measurement Approaches, AMA) zur Ermittlung der operationellen Risiken handelt es sich um die höchste Stufe der Verfahrenskomplexität im Kontinuum der Messansätze, die in den Art. 321 bis 324 CRR näher erläutert werden, ohne dabei konkrete Messansätze zu nennen. Diese genehmigungspflichtigen Ansätze werden durch qualitative und quantitative Mindestanforderungen in den Art. 321 bis 322 CRR charakterisiert. Weiterhin lassen sich die AMA-Verfahren für die Praxis grundsätzlich in drei Kategorien einteilen: interner Bemessungsansatz, Verlustverteilungsansatz und Scorecard-Verfahren. 14 Institute benutzten im Jahr 2016 den AMA zur Bestimmung der aufsichtlichen Mindesteigenmittelanforderung, wobei sich bislang – entgegen den ursprünglichen Erwartungen der Aufsicht – kein Best- Practice-Ansatz herausgebildet hat. Für diese Institute ist es besonders bitter, von einer komplexen internen Methodik, die die Besonderheiten des jeweiligen Instituts berücksichtigen kann, zu einem standardisierten Verfahren zurückzukehren. Überarbeiteter standardisierter Messansatz Der Baseler Ausschuss hat insbesondere die bei den tradierten Standardmethoden – BIA, STA und ASA – identifizierten Schwachstellen aufgegriffen und ersetzt diese durch den neuen standardisierten Messansatz, der risikosensitiv sein soll und die Vergleichbarkeit der ermittelten Werte zwischen den Instituten erleichtern soll. Insgesamt gesehen ist der SA ein Verfahren, mit dem das potenzielle operationelle Risiko anhand eines Indikators geschätzt werden kann, dessen Bestandteile sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz einer Bank ermitteln lassen. Der SA gilt für alle Banken verpflichtend, andere Ansätze sind für international tätige Banken nicht vorgesehen. Die Mindesteigenmittelanforderung für operationelle Risiken (Minimum Operational Risk Capital, ORC) ergibt sich im SA auf der Grundlage eines Geschäftsindikators aus dem Produkt von Geschäftsindikatorkomponente und Verlustmultiplikator Gleichung 01. Der Geschäftsindikator wird in drei Größenklassen eingeteilt. Durch die Multiplikation mit aufsichtlich vorgegebenen Faktoren wird dieser in eine Geschäftsindikatorkomponente umgerechnet. Mit wachsendem Geschäftsindikator steigt der Wert der Komponente und somit die Eigenmittelanforderung für das operationelle Risiko immer stärker an, was der Baseler Ausschuss mit eigenen empirischen Analysen begründet [Basel Committee on Banking Supervision, 2014, Annex 3]. Ein interner Verlustmultiplikator modifiziert dann abschließend unter bestimmten Bedingungen die Eigenmittelanforderung. Die Bausteine werden nachfolgend im Detail dargestellt. Gleichung 01

OpRisk 33 1. Geschäftsindikator Der neue Geschäftsindikator (Business Indicator, BI) als Messgröße des Geschäftsvolumens einer Bank und als Hilfsmittel bei der Schätzung des operationellen Risikos bildet das Fundament des SAs. Der BI basiert im Wesentlichen auf dem auch bisher verwendeten maßgeblichen Indikator, dem in Art. 316 CRR definierten „Bruttoertrag“ eines Instituts. Allerdings sind beim BI die Erträge eines Instituts zunächst drei Komponenten zuzuordnen. Die Informationen für die einzelnen Komponenten können – wie bisher – weitestgehend der Gewinnund Verlustrechnung eines Instituts entnommen werden. Der BI ergibt sich additiv aus einer Zins-, Provisions- und Finanzkomponente, wobei für die Ermittlung der drei Komponentenwerte von der Aufsicht unterschiedliche Algorithmen vorgegeben sind ( Gleichung 02). Alle drei Komponenten werden als Dreijahresdurchschnitte ermittelt, was zu dämpfenden Effekten im Zeitablauf führt. Der Dreijahresdurchschnitt wird errechnet aus den letzten drei Zwölfmonatsbeobachtungen zum Abschluss des Geschäftsjahrs. Solange keine geprüften Zahlen vorliegen, können wohl Schätzungen herangezogen werden. Abb. 01 zeigt die Veränderungen bei den Algorithmen gegenüber dem Zweiten Konsultationspapier und derzeitigen Ansatz. basierend auf Kreditfinanzierung sowie Operating- und Finanz-Leasing besitzen nach Ansicht des Baseler Ausschusses ähnliche operationelle Risiken und werden deshalb – unabhängig von der Behandlung im Rechnungswesen – gleich behandelt. Das heißt, der absolute Dreijahresdurchschnitt der Netto-Leasingerträge, also der Absolutbetrag des Saldos von Leasingaufwand und -ertrag, wird in die Zinsergebnisgröße integriert. Banken mit hohen Zinsmargen (High Margin Banks) haben tendenziell hohe BI-Werte, was zu sehr konservativen Eigenmittelanforderungen führen würde. Der Baseler Ausschuss hat deshalb für den Zins- Leasing-Teil der Zinskomponente eine Höchstgrenze festgelegt. Der Teil kann nicht größer werden als 2,25 Prozent des Dreijahresdurchschnitts der verzinslichen Aktiva. Im Zweiten Konsultationspapier war als Cap noch ein Wert von 3,5 Prozent vorgesehen. Der bilanzielle Ausweis von Dividendeneinkünften ist international sehr unterschiedlich. Der Baseler Ausschuss weist diese Einkünfte nunmehr als eigenen Bestandteil der Zinskomponente aus. Die „Provisionskomponente“ (Service Component, SC) ergibt sich aus den Provisionen und sonstigen betrieblichen Erträgen. Beim Provisionsertrag und Provisionsaufwand wird nur der größere Wert von beiden in der Komponente berücksichtigt. Würde man den Saldo verwenden, hätten Banken, die ihre eigenen Produkte vertreiben, Nachteile gegenüber was unter sonst gleichen Bedingungen einen niedrigeren Provisionswert ergibt. Nach Ansicht des Baseler Ausschusses dürften die operationellen Risiken in beiden Geschäftsmodellen aber ähnlich hoch sein. Die zusätzliche Sonderregelung im Zweiten Konsultationspapier zur Minderung einer unangemessenen konservativen Eigenmittelanforderung für „High-Fee-Banken“, also Banken mit hohen Provisionserträgen im Vergleich zum gesamten BI, ist entfallen (Stichwort: „adjusted BI“ Abb. 01). Beim sonstigen betrieblichen Ertrag und Aufwand wird ebenfalls nur der größere Wert von beiden in der Komponente berücksichtigt. Die Finanzkomponente (Financial Component, FC) erfasst das Finanzergebnis sowohl aus dem Handelsbuch als auch aus dem Anlagebuch. Die Berücksichtigung des Anlagebuchs ist im Vergleich zur derzeitigen Regelung neu. Die Komponente ergibt sich als Addition aus den beiden Absolutbeträgen des Nettogewinns oder -verlusts im Handelsund Anlagebuch (auch Bankbuch genannt). Die Summe von Zins-, Provisions- und Finanzergebnis, also der Geschäftsindikator (BI), bildet die Grundlage für die weiteren Berechnungen. 2. Geschäftsindikatorkomponente Gleichung 02 Der Wert für die „Zinskomponente“, oder genauer Zins-Leasing-Dividenden-Komponente (Interest, Lease and Dividend Component, ILDC), ergibt sich aus der Nettozinsmarge einschließlich der Erträge aus Operating- und Finanz-Leasing sowie dem Dividendeneinkommen. Geschäftsmodelle Banken, die Produkte von Dritten erwerben und weiterverkaufen. Im ersten Distribute- Only-Fall würde den Erträgen kein Aufwand gegenüberstehen und damit einen c. p. hohen Provisionswert erzeugen. Im zweiten Originate-to-Distribute-Fall könnten die Erträge und Aufwendungen saldiert werden, Für die Bestimmung der Geschäftsindikatorkomponente (Business Indicator Component, BIC) werden für die drei Größenklassen (Bucket 1, 2 und 3) jeweils „marginale“ Alphawerte festgelegt Abb. 02, mit denen nach einer Überlauflogik für die Größe des BIs der BIC-Wert (als gewichtete Summe) bestimmt wird. BI-Werte bis zu einer Größe von 1 Mrd. € werden im Bucket 1, größer als 1 Mrd. € bis zu 30 Mrd. € im Bucket 2 und

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