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RISIKO MANAGER 03.2017

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12 RISIKO MANAGER 03|2017 Floorberechnung vor dem Hintergrund des Basler Trilemmas „Basel IV“ ante portas Mit dem Konsultationspapier „Capital Floors: the design of a framework based on standardised approaches“ (BCBS 306) verfolgt der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht das Ziel, eine neue Eigenmitteluntergrenze (Floor) zu implementieren, die den bis Ende 2017 gütigen Basel I Floor ersetzen soll [BCBS 2014a]. Bemessungsgrundlage dafür stellen die gegenwärtig in Überarbeitung befindlichen Standardansätze für Kredit-, Markt- und operationelles Risiko dar. Gerade für Modellbanken werden die Ergebnisse der Konsultationen von wesentlicher Bedeutung sein, da solch tiefgreifende Überarbeitungen, wie sie derzeit im Raum stehen, die Mindesteigenkapitalanforderungen von Banken und damit auch die Floor-Konzeption zukünftig prägen werden. Vor allem die geplanten signifikanten Einschränkungen der Verwendung des IRBA lassen darauf schließen, dass im Kreditrisiko der KSA künftig das Maß setzen wird [BCBS 2016; Bick/ Dörr 2016]. Hierbei kommt im Speziellen die Frage auf, inwieweit der angestrebte Floor effektiv und effizient ist, um ein bankaufsichtlich wünschenswertes Mindesteigenkapitalniveau zu garantieren, und im Allgemeinen, ob diese drastischen Anpassungen noch als Vollendung des Basel III Rahmenwerks gelten können oder bereits einen Meilenstein auf dem Weg zu „Basel IV“ setzen.

Kreditrisiko 13 Chronik des Basler Trilemmas Abb. 01 Die Basler Triangel Abb. 02 Aggregate Grundsätzlich stehen die Basler Konsultationen im Licht des Diskussionspapiers „The regulatory framework: balancing risk sensitivity, simplicity and comparability“ (BCBS 258), mit dem sich der Basler Ausschuss 2013 die Aufgabe auferlegte, in künftigen Regulierungsbestrebungen einem ausgewogeneren Verhältnis zwischen den primären, teils komplementären Regulierungszielen Risikosensitivität, Vergleichbarkeit und Einfachheit mehr Beachtung zu schenken [BCBS 2013b]. Die folgende Abbildung verdeutlicht die Wirkungsweise der Basler Triangel ( Abb. 01). Während die Determinanten Einfachheit und Vergleichbarkeit gleichgerichtet in dem Sinn wirken, dass eine standardisierte, keine nationale Ausgestaltung einräumende Methodik den Grundstein für die Vergleichbarkeit der Kapitalanforderungen zwischen Banken legt, stehen sich die Zielsetzungen Risikosensitivität und Einfachheit konträr gegenüber. Das Basel II Rahmenwerk stellte seinerzeit einen Paradigmenwechsel dar, der die Abkehr von der bisherigen, primär quantitativ orientierten Regulierung hin zu einer risikosensitiveren und qualitativeren Bankenaufsicht vorsah. Die Zulassung interner Modelle als zusätzlichen Verfahren für die Berechnung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung (Säule 1) für Kredit-, Markt- und operationelles Risiko basiert auf der Überlegung, dass Banken für die kontinuierliche (Weiter-) Entwicklung und Pflege solcher, im Vergleich zu Standardansätzen, als risikosensitiver geltenden Modelle, mit niedrigeren Eigenmittelunterlegungen bonifiziert werden. Die jüngere Vergangenheit zeigt allerdings, dass der damit angestrebten Steigerung der Ex-ante-Risikosensitivität eine überproportionale, implizite Zunahme der Komplexität gegenübersteht, welche die natürliche Tendenz von Regulierungen, im Zeitablauf an Komplexität zuzunehmen, signifikant verstärkt. Dies erklärt zudem, dass eine Steigerung der Ex-ante-Risikosensitivität nicht zwingend die Ex-post-Risikosensitivität der Regulierung steigert. Somit ist eine Erhöhung der Komplexität (im Sinn von Verzicht auf Einfachheit) nur dann zielführend, wenn damit eine überproportionale Zunahme der Risikosensitivität einhergeht [Tallau 2013]. Demzufolge gleicht die Basler Triangel einem Trilemma, indem eine synchrone Steigerung aller drei Determinanten der Quadratur des Kreises entspricht. Gleichzeitig symbolisiert das Basler Trilemma auch den Scheideweg, an dem der Basler Ausschuss derzeit steht. Basel I Floor Simplicity Mögliche Floor-Ausgestaltung Output Risk Sensitivity Capital Floors Comparability RWA Risk category Exposures class Aggregate Die Einführung des Basel I Floors geht auf die Zulassung von internen Modellen zurück und markiert eine Untergrenze, die als Schutzmechanismus ein drastisches Aufzehren des regulatorischen Eigenkapitals unter ein bankaufsichtlich wünschenswertes Niveau verhindern soll. Der bis voraussichtlich Ende 2017 zu bestimmende Basel I Floor errechnet sich aus den Eigenmittelanforderungen gemäß Basel I, gewichtet mit dem Anpassungsfaktor in Höhe von 80 Prozent. Mit Blick auf die Zusammensetzung der gesamten, heutzutage maßgeblichen Kapitalanforderungen wird deutlich, dass der Basel I Floor aufgrund der bloßen Berücksichtigung des Kreditrisikos faktisch bedeutungslos und nicht mehr zeitgemäß ist. Des Weiteren scheint die konsequente Anwendung der Untergrenze aufgrund der weltweit uneinheitlichen Implementierung der Basler Regelwerke nicht möglich, da einige Anwendungsstaaten Basel II be-

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