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RISIKO MANAGER 02.2018

RISIKO MANAGER ist das führende Medium für alle Experten des Financial Risk Managements in Banken, Sparkassen und Versicherungen. Mit Themen aus den Bereichen Kreditrisiko, Marktrisiko, OpRisk, ERM und Regulierung vermittelt RISIKO MANAGER seinen Lesern hochkarätige Einschätzungen und umfassendes Wissen für fortschrittliches Risikomanagement.

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6 RISIKO MANAGER 02|2018 schäft einschlägig [vgl. Mayer 2013, S. 148- 151]. Obwohl letztere Variante bereits Bestandsveränderungen und die Qualität des Neugeschäfts berücksichtigt, haben alle Extrapolationsverfahren die Schwäche gemein, dass sie vergangene Entwicklungen und Ergebnisse als repräsentativ für die Zukunft ansehen und relevante Planungsparameter sowie erwartete Umweltbedingungen nicht angemessen abbilden. Nicht zuletzt da der Erfüllungsgrad der aus den Planwerten abgeleiteten Ergebnisprognosen des Managements erheblichen Einfluss auf das Vertrauen der Anteilseigner hat [Zu verhaltensökonomisch motivierten, empirischen Erkenntnissen bezüglich der Marktreaktion auf Ergebnisüberraschungen vgl. Helpenstein 2014], sollte die Risikovorsorge im Kontext der Planung keinesfalls nur ein „Bauchgefühl“ darstellen. Den Extrapolationsverfahren gegenüber stehen komplexere methodische Ableitungen, die sowohl detaillierte Inputparameter wie (Rest-)Laufzeiten, Kontrahenteninformationen (beispielsweise Branche, Land etc.), Obligos und Ausfallwahrscheinlichkeiten verwenden als auch bestenfalls die erwartete Neugeschäftsentwicklung einbeziehen und bei der Bewertung des Bestandsgeschäfts Migrationen berücksichtigen. Methodische Ableitungen erfordern ein entsprechendes Konzept und Kalkulationsmodell, führen jedoch angesichts standardisierter und nachvollziehbarer Ermittlung zu höherer Planungsqualität, Objektivität, Transparenz und Akzeptanz der Ergebnisse [Vgl. Herrmann 2013, S. 168. Die Ergebnisse eines Kalkulationsmodells sind in höchstem Maße reproduzierbar und bieten damit höhere Steuerungskonsistenz in Hinblick auf das externe Reporting]. Vor dem Hintergrund der dargestellten Motivation (hohe Ergebnisrelevanz, Markterwartung, Relevanz für Steuerungsimpulse) sind sie daher gegenüber den ungenauen Schätzungen und Extrapolationen zu bevorzugen. In diesem Bereich methodischer Ableitungen setzt auch die nachfolgend dargestellte Lösung zur Ermittlung der Plan-Risikovorsorge auf Basis des Expected Loss Models an, die zugleich die jüngsten Anforderungen der internationalen Rechnungslegung einbezieht und Synergien aus deren ohnehin verpflichtender Umsetzung aufzeigt. Abb. 01 Verlust Instrument Methodik Expected Loss Model IFRS 9 Einflussfaktor IFRS 9 – Herausforderung und Synergiepotenzial Wesentliche Erhöhung des Kreditrisikos Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Ernst & Young 2015a, S. 10. In der Finanzbranche ist insbesondere bei größeren Instituten eine zunehmende Tendenz zur Integration und Harmonisierung der Daten und Methoden von Controlling und externer Rechnungslegung zu erkennen. So werden die IFRS ganz im Sinn eines Management-Approach (gemäß IFRS 8 wird eine Konformität von externem Berichtswesen und interner Steuerung gefordert, in deren Rahmen Differenzen permanent erklärbar sein müssen) immer häufiger als leading GAAP auch den internen Konzeptionen zur Geschäftsfeldplanung und -steuerung zugrunde gelegt. Diese Harmonisierung bedeutet zugleich Erfordernis und Möglichkeit einer Konsistenz der Methoden sowie höherer Transparenz und Effizienz durch abgestimmte Rechenwerke und Prozesse. Grundsätzlich sollten daher bei der Umsetzung neuer Anforderungen der Rechnungslegung nicht nur die Auswirkungen auf das externe Reporting, sondern ebenso auf die interne Steuerung und Planung als zentrale Controlling-Funktionen betrachtet werden. Die aktuellen Neuerungen insbesondere hinsichtlich der Risikovorsorgeermittlung im Kontext von IFRS 9 spielen eine besondere Rolle für die Planung. Zum einen Ökonomische Verluste EL Lifetime EL 1Y IFRS 9 IAS 39 Objektive Hinweise auf Wertminderung Verschlechterung Kreditqualität bedeutet die Umstellung vom bisherigen Incurred Loss Model hin zum Expected Loss Model einen Paradigmenwechsel, der sich in Ergebniseffekten deutlich über dem bislang üblichen Niveau der Risikovorsorge niederschlagen kann und umso mehr in der operativen und mittelfristigen Ergebnisplanung zu berücksichtigen ist. Zum anderen hat das Expected Loss Model einen prospektiven Charakter, der die methodische Ableitung valider Planwerte bei richtiger Umsetzung begünstigt und zu einer methodischen Harmonisierung führt. Bereits die Ermittlung der Stichtagsergebnisse des Expected Loss stellt eine große Herausforderung für das externe Reporting dar, der zurzeit viele Institute mit entsprechenden Projekten begegnen. Hierbei stellt insbesondere die erfolgswirksame Erfassung erwarteter Verluste bereits ab Geschäftszugang eine komplexe Neuerung für die IFRS-Anwender dar. Neben den unmittelbaren Auswirkungen auf Finanzkennzahlen ergeben sich Implikationen für die Banksteuerung sowie für das operative Geschäft [vgl. Klauck/Stegmann 2012, S. 256-263]. So können erhebliche Anpassungen sowohl der Kreditprozesse als auch der Datenverarbeitungssysteme (DV-Systeme) erforderlich werden [vgl. Beyhs/Kerschbaumer/Wolf 2015, S. 86]. Die Transferlogik zwischen den einzelnen Stufen bei der Erst- und Folgeeinstufung und

Kreditrisiko 7 die Bewertung je Stufe stellen dabei grundlegende Herausforderungen dar. Des Weiteren muss die Berechnungslogik der Zinserträge, der Wertberichtigungen und des Unwindings (gemäß IFRS ist es nicht erlaubt, vereinbarte Zinsen für Forderungen, für die eine Wertminderung vorliegt als Zinsertrag zu verbuchen. Als Zinsertrag wird das Unwinding erfasst) sowie die Übergabe des Expected Loss vom Risikomanagement zur Rechnungslegung prozessual abgebildet sein [Vgl. Kirsten 2015, S. 116]. Aus fachlicher Sicht besteht die Notwendigkeit der Bestimmung und Umsetzung geeigneter Modelle zur rechnungslegungsadäquaten Ermittlung des 1Y- und des Lifetime Expected Loss. Wird beispielsweise die Formel zur Ermittlung des erwarteten Verlusts nach Basel II/III für die Ermittlung der Risikovorsorge adaptiert, müssen neben weiteren Anpassungen die regulatorischen Parameter EAD, PD und LGD, die über die Laufzeit der Finanzinstrumente nicht konstant sind, hinreichend valide geschätzt werden. Durch Einbezug der für die Planung relevanten Aspekte in die ohnehin für nach dem 1. Januar 2018 beginnende Geschäftsjahre umzusetzende Ermittlungsmethodik können erhebliche Synergien gehoben werden. So können Konzeption und Umsetzung der Planwertermittlung einerseits in bestehende Projektstrukturen integriert werden, andererseits in signifikanten Teilen auf bereits definierte Modelle aufsetzen. Im Folgenden werden die Kernpunkte der Impairmentkonzeption des IFRS 9, die Möglichkeiten zur Adaption der Methodik zur Ermittlung der Ist-Risikovorsorge für die Planung sowie die planungsspezifischen Herausforderungen aufgezeigt. Impairmentkonzeption des IFRS 9 als Basis zur Adaption für die RiVo- Planung Relevante finanzielle Vermögenswerte sind im Zugangszeitpunkt und über den Lebenszyklus in eine von drei Bewertungskategorien, die sogenannten Stages, einzuordnen. Diese unterscheiden sich sowohl hinsichtlich des Wertmaßstabs in der Bilanz als auch hinsichtlich der Erfassung von Wertänderungen relevanter Finanzinstrumente. Somit ergibt sich die zentrale Änderung der Risikovorsorgeermittlung im Rahmen des IFRS 9 aus dem Paradigmenwechsel von einem Incurred Loss Model (IAS 39) zu einem Expected-Loss-Ansatz. Bei einem Incurred Loss Modell finden Verluste erst nach dem Eintritt des Ausfallereignisses in der Risikovorsorge Berücksichtigung (vgl. Jelinek/Hannich 2009, S. 320]. Dementsprechend entsteht eine starke Prozyklizität der Höhe der Risikovorsorge. Demgegenüber basiert der neue Modellansatz des IFRS 9 auf dem Expected Loss, der bereits vor Realisation des Ausfallereignisses zur Bildung einer Risikovorsorge führt [vgl. International Financial Reporting Standard 2014, Chapter Introduction, IN9]. Abb. 01 unterstreicht, dass nach IAS 39 erst bei Vorliegen von objektiven Hinweisen auf eine Wertminderung (Loss- oder Trigger-Event) bevorstehende Verluste bilanziell erfasst werden können [vgl. Grünberger (2011), S. 128]. Dementsprechend führt IAS 39 zu einem retrospektiven Handeln, das die Erwartungen des Managements hinsichtlich der künftigen Marktentwicklung vollständig außer Acht lässt [Vgl. Doege 2013, S. 71]. Gemäß IFRS 9 werden entstehende Verluste über die Restlaufzeit verteilt und systematische Verzerrungen abgebaut. Die Höhe der Verlusterfassung sowie die Zinsvereinnahmung werden im Rahmen des IFRS 9 anhand der Zuordnung des Instruments zu einer der folgenden drei Stufen (Stages) bestimmt [Vgl. Pallandt 2016, S. 62f.]. In Stufe 1 werden grundsätzlich alle Instrumente bei Zugang eingruppiert. Für diese ist der Barwert der erwarteten Zahlungsausfälle, die aus möglichen Ausfallereignissen der nächsten zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag resultieren, aufwandswirksam zu erfassen. Hinsichtlich der Folgebewertungen ist die Bedingung für den Verbleib in Stufe 1 entweder ein geringes absolutes Kreditrisiko oder kein Vorliegen einer signifikanten Erhöhung des Risikos. Lässt sich jedoch ein in Relation zum erstmaligen Ansatz in der Bilanz signifikant erhöhtes Kreditrisiko beobachten, so erfolgt die Zuordnung zu Stufe 2. Die Risikovorsorge muss dann den Barwert aller erwarteten Verluste über die Restlaufzeit des Instruments abbilden [Lifetime Expected Credit Losses; vgl. International Financial Reporting Standard 2014, Chapter 5, 5.5.3-5.5.7.]. Liegt, neben einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos am Abschlussstichtag, zusätzlich ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung vor, erfolgt eine Zuordnung zu Stufe 3. Die Risikovorsorge wird ebenfalls auf Basis des Barwerts der erwarteten Verluste über die Restlaufzeit bemessen. Die Zinserfassung ist so anzupassen, dass der Zinsertrag künftig auf Grundlage des Nettobuchwerts, d.h. auf Grundlage des Buchwerts abzüglich der Risikovorsorge, zu berechnen ist [Vgl. Olbrich 2012, S. 63-65]. Grundsätzlich besteht bei der Wahl der Kalkulationsmethode für den Expected Credit Loss eine gewisse Methodenfreiheit, sofern die grundlegenden Anforderungen des Standards erfüllt werden [vgl. IFRS 9.5.5.17]. Die Freiheit in der Methodenwahl ermöglicht ein großes Spektrum individueller institutsspezifischer Lösungsansätze. Allerdings lässt sich feststellen, dass vielfach auf die Formel zur Ermittlung des erwarteten Verlusts nach Basel II/III abgestellt wird [vgl. Basel Committee on Banking Supervision 2004; Basel Committee on Banking Supervision 2010]. Dieser Ansatz soll daher auch die Basis der weiteren Betrachtung bilden, um exemplarisch die Aufsatzpunkte zur Übertragung der Expected-Loss-Systematik auf die Konzerngeschäftsfeldplanung und planungsspezifischen Herausforderungen zu illustrieren. Die Basel-Formel bezieht sich zunächst auf einen Betrachtungszeitraum von einem Jahr, wobei sich der erwartete Verlust als Produkt aus einjähriger Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), Verlustquote bei Ausfall (LGD) und Inanspruchnahme bei Ausfall (EAD) darstellt (EL = EAD x PD x LGD) [EAD beschreibt die aktuelle Höhe des Kredits zum Zeitpunkt des Ausfalls, vgl. weiterführend Saita 2010, S. 92. LGD zeigt den zu erwartenden prozentualen Verlust des Kreditvolumens im Insolvenzfall, vgl. weiterführend Elbracht 2011, S. 12-14. PD steht für die Wahrscheinlichkeit mit der ein Kredit ausfällt, vgl. weiterführend Glantz/ Mun 2008, S. 165]. Das Produkt aus LGD und EAD bildet die gemäß IFRS 9 barwertig zu ermittelnden Zahlungsausfälle zum Ausfallszeitpunkt ab [vgl. Huergo/Schulz/Mach/ Rudek 2013, S. 9]. Durch die Gewichtung mit der PD ergibt sich der Expected Loss (Zur Diskontierung sollte derselbe Zinssatz wie zur Ermittlung des LGD Anwendung

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