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RISIKO MANAGER 02.2016

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30 firm Frankfurter

30 firm Frankfurter Institut für Risikomanagement und Regulierung der verbreitesten und am häufigsten zertifizierte Standard, aber auch DIS ISO 19600:2014 IDW PS 980:2011 für Compliance-Management oder die OECD Principles of Corporate Governance:2015) von nicht hoheitlich tätigen, sondern privatrechtlich organisierten „Sachverständigengremien“ (DIN/ISO/VDI/VDE/IDW/OECD etc.) erlassen werden, sind Standards in der Regel nicht durch eine der drei Gewalten legitimiert. Deshalb stellen sie auch keine Rechtsnormen dar. Auch als Auslegungsregeln für den Gesetzgeber oder die Rechtsprechung dürfen sie keine Anwendung finden, da keine Beeinflussung des Gesetzgebers oder der Judikative durch private Institutionen stattfinden darf. Gerade deshalb fungieren sie auch nicht als „freiwillige Selbstbindung“ der Gerichte. Letztere werden gerade in keinster Weise gebunden, sich durch Vorgaben von Standards auf der Beurteilungsebene beeinflussen zu lassen. Fazit: Sachverständige fungieren lediglich als Hilfe, um Sachverstand von Legislative, Judikative und Exekutive anzureichern. Dabei können „Standards“ unter bestimmten Voraussetzungen als sogenannte „antizipierte Sachverständigengutachten“ anzusehen sein. FIRM-Redaktion: Warum begehen Manager nach wie vor erhebliche Compliance-Verstöße? Josef Scherer: Leichtfertigkeit, Naivität oder Unwissenheit sind Ursachen für Verstöße. Eine bessere Sensibilisierung und entsprechende Weiterbildung des Managements im Bereich Governance, Risk & Compliance könnte hier viel bewirken. Ein großes Defizit besteht vor allem im Bereich GRC-Basiswissen für Entscheider. Es fehlen in den grundlegenden Ausbildungen für das Management technische, juristische oder betriebswirtschaftliche Inhalte, die vor allem die Interdisziplinarität darstellen. Aber gerade das wäre sinnvoll, um Manager wieder zum Anführer im Compliance-Umfeld zu machen. FIRM-Redaktion: Wo sehen Sie den größten Handlungsbedarf in Forschung, Lehre und Ausbildung im Kontext Compliance bzw. GRC? Josef Scherer: Es lassen sich zahlreiche (Forschungs)-Aufgaben im Bereich Governance und Compliance ausmachen, die nötig sind, um den Unternehmern und Aufsichtsorganen bei der Pflicht, das Richtige richtig zu tun (Unternehmen ordnungsgemäß zu führen und zu überwachen), Transparenz, Klarheit und Sicherheit zu verschaffen: 1. Die Suche nach einem global geltenden gemeinsamen Nenner von Werte- und Rechtssystemen und die Transparenz über wesentliche differierende Ansätze (vgl. die G20/OECD Principles of Corporate Governance, 11/2015); 2. Wirkende Motivatoren für „vernünftiges“ Handeln und erforderliche politische und volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen; 3. Die Verknüpfung von Industrie 4.0 und „GRC-Prozessen“; 4. Integrative, interdisziplinäre „GRC“-Managementsysteme; 5. Anpassung von Ausbildungssystemen an die Anforderungen künftiger GRC-Modelle; 6. Globales Verständnis, einheitliche Kommunikation und Standardisierungsansätze in Hinblick auf GRC; 7. Der Beweis und die Messung der Abhängigkeit von GRC-Reifegrad einerseits und Pflichterfüllungsgrad (Compliance), Wertbeitrag, Nachhaltigkeits- und Zielerreichungsgrad andererseits. Dies sind nur einige Beispiele für Forschungsaufgaben in den nächsten Jahren. Die Berechnung finanzieller Wertbeiträge von ordnungsgemäßer, standard-unterstützter Unternehmensführung und -überwachung generell oder in Teildisziplinen unter Berücksichtigung von Reife- und Pflichterfüllungsgrad würde die Aufgeschlossenheit für vernünftiges und rechtskonformes Verhalten erheblich steigern und zugleich Wertbeitragsvernichter transparent machen: Wenn sich dann auch noch der Staat mit seinen drei Gewalten an diesen Ergebnissen orientieren würde, bestünde sogar die Hoffnung, unnötiger Regulierung und Bürokratie die Intransparenz willkürlichen Handelns zu entziehen. Dr. jur. Josef Scherer ist seit 1996 Professor für Unternehmensrecht (Compliance), insbesondere Risikound Krisenmanagement, Sanierungs- und Insolvenzrecht an der Technischen Hochschule Deggendorf sowie Gründer und Leiter des Internationalen Instituts für Governance, Management, Risk- und Compliance Management der Technischen Hochschule Deggendorf THD. Zuvor arbeitete er als Staatsanwalt und Richter in einer Zivilkammer an verschiedenen Landgerichten. Neben seiner Tätigkeit als Seniorpartner der auf Governance, Risk & Compliance (GRC) spezialisierten Wirtschaftsrechtskanzlei Prof. Dr. Scherer, Dr. Rieger & Partner erstellt er wissenschaftliche Rechtsgutachten und agiert als Richter in Schiedsgerichtsverfahren. Von 2001 bis 2014 arbeitete er auch als Insolvenzverwalter in verschiedenen Amtsgerichtsbezirken. In Kooperation mit TÜV Süd und dem Kompetenzportal RiskNET konzipierte er als Studiengangsleiter und Referent den akkreditierten berufsbegleitenden Masterstudiengang Risikomanagement und Compliance Management an der Technischen Hochschule Deggendorf. Seine Forschungs- und Tätigkeitsschwerpunkte mit zahlreichen Publikationen liegen auf den Gebieten der Managerhaftung, Governance, des Compliance- und Risikomanagements sowie Vertragsmanagements, Produkthaftungsrechts, Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzrechts.

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